(Zitiert aus nebenstehender Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Mai 2021 und ergänzt mit Verlinkungen sowie Anmerkungen von Dr. Hartmut Schmied, CRYPTONEUM Legenden-Museum.)

Besondere kulturelle Traditionen und Fähigkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort wieder an der Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO teilnehmen. Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wird weltweit dazu beigetragen, kulturelle Traditionen, Wissen und Können verschiedener Gesellschaften und Kulturen zu dokumentieren, zu erhalten sowie deren Weitergabe an folgende Generationen zu fördern. Seit dem Beitritt Deutschlands zur Konvention im Jahr 2013 findet sich auch Mecklenburg-Vorpommern in der umfangreichen Liste des Immateriellen Kulturerbes wieder.

Im April 2021 ist eine neue Runde gestartet, bei der ausgewählte Projekte in die Bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden können. Derzeit umfasst diese Liste 126 Einträge, aus Mecklenburg-Vorpommern sind es elf.

„Das Immaterielle Kulturerbe steht für Traditionen, die für einen Landstrich und seine Menschen prägend sind. Handwerke, Fähigkeiten, künstlerische Darstellungsformen, die es in dieser Art und Weise nur dort gibt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es davon eine ganze Menge, wie zum Beispiel die Zeesboote in der Vorpommerschen Boddenlandschaft, die typischen Holztüren auf Fischland Darß Zingst oder den Martensmann im Nordwesten des Landes.“

Jüngstes Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern ist die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des CRYPTONEUM Legenden-Museums Rostock und des Sagen- und Märchenstraße M-V e. V. mit der Vielfalt des Sagen- und Märchenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Tradition ist jetzt Teil der Liste der guten Praxisbeispiele des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.

Zivilgesellschaftliche Gruppen können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis oder ein Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen.

Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe rückt ein Projekt bzw. eine Tradition in den Fokus der Öffentlichkeit, ist aber auch eine Auszeichnung für die in den meisten Fällen ehrenamtlich Tätigen, die sich für die Erhaltung engagieren.

„Viele alte Kunstformen oder Traditionen wären schon längst in Vergessenheit geraten, wenn nicht viele Menschen in ihrer Freizeit und mit all ihrem Engagement sich für die Erinnerung und die Erhaltung einsetzen würden“, so Martin. „Ich freue mich auf gute Bewerbungen aus Mecklenburg-Vorpommern und hoffe, dass unser Bundesland auch künftig zahlreich in der Bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes vertreten sein wird.“

Bis zum 30. November 2021 können sich wieder Projekte und Kulturinitiativen für die Aufnahme in die bundesweite Liste bewerben. Die Bewerbungen können an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auch auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO-Kommission zu finden.

Anmerkung zu möglichen IKE-Bewerbungen: Informationen zur Chronologie der erfolgreichen Eintragung „Die Vielfalt des Sagenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie zu weiterführenden Unterstützern wie dem Arbeitskreis IKE finden Sie hier. Auch das CRYPTONEUM-Legenden-Museum gibt gern Unterstützung und Anregungen.

Bild: Pferdekopf-Eiche mit Nonnenbildnis im Ivenacker Park, Nonnen-Zeichnung: Andrea Sommerfeld, Foto: Hartmut Schmied, Montage: Anke Luckmann, DERLUCK Agentur für Kommunikationsdesign Hamburg, Mit freundlicher Genehmigung der Stiftung Mecklenburg, Geschäftsführer Dr. Florian Ostrop; Sage über die Tausendjährigen Eichen von Ivenack